08/07/2026
𝐆𝐞𝐚𝐞𝐧𝐝𝐞𝐫𝐭𝐞 𝐀𝐧𝐟𝐚𝐡𝐫𝐭 𝐳𝐮𝐫 𝐊𝐚𝐧𝐳𝐥𝐞𝐢 𝐚𝐛 𝟎𝟖.𝟎𝟕.𝟐𝟎𝟐𝟔 w𝐞𝐠𝐞𝐧 𝐒𝐭𝐫𝐚𝐬𝐬𝐞𝐧𝐛𝐚𝐮𝐚𝐫𝐛𝐞𝐢𝐭𝐞𝐧
Aufgrund von Umbauarbeiten der Straße „Zum Schreibersgraben“ ist die direkte Anfahrt zu unserer Kanzlei aktuell nicht möglich.
Die Straße „Zum Schreibersgraben“ kann nur von der Spessartstraße/Mattstraße aus befahren werden und wird daher zur Sackgasse.
𝐖𝐞𝐧𝐧 𝐒𝐢𝐞 𝐚𝐮𝐟 𝐮𝐧𝐬𝐞𝐫𝐞𝐦 𝐌𝐚𝐧𝐝𝐚𝐧𝐭𝐞𝐧𝐩𝐚𝐫𝐤𝐩𝐥𝐚𝐭𝐳 𝐩𝐚𝐫𝐤𝐞𝐧, 𝐡𝐚𝐛𝐞𝐧 𝐒𝐢𝐞 𝐟𝐨𝐥𝐠𝐞𝐧𝐝𝐞 𝐌𝐨𝐞𝐠𝐥𝐢𝐜𝐡𝐤𝐞𝐢𝐭𝐞𝐧:
vom Mandantenparkplatz aus, den Hintereingang in der Spessartstraße nutzen (empfohlen)
vom Mandantenparkplatz aus, um das gesamte Gebäude herumgehen und den Haupteingang nutzen
über die Hecke springen
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Sollten Sie Fragen zu diesem oder anderen Themen haben wenden Sie Sich gerne an uns. Für Informationen stehen wir Ihnen gerne unter der Rufnummer zur Verfügung:
+𝟒𝟗 (𝟔𝟎𝟐𝟏) 𝟕𝟕 𝟏𝟖𝟒 𝟎
Kontaktieren Sie uns per E-Mail: 𝐢𝐧𝐟𝐨@𝐚𝐮𝐥𝐛𝐚𝐜𝐡-𝐬𝐭𝐛.𝐝𝐞
Ihre JA-Steuerberatung
04/06/2026
𝐉𝐚𝐡𝐫𝐞𝐬𝐚𝐛𝐬𝐜𝐡𝐥ü𝐬𝐬𝐞 𝐯𝐨𝐧 𝐔𝐧𝐭𝐞𝐫𝐧𝐞𝐡𝐦𝐞𝐧: 𝐕𝐨𝐫𝐬𝐢𝐜𝐡𝐭 𝐛𝐞𝐢 „𝐅𝐚𝐤𝐞-𝐙𝐚𝐡𝐥𝐮𝐧𝐠𝐬𝐚𝐮𝐟𝐟𝐨𝐫𝐝𝐞𝐫𝐮𝐧𝐠𝐞𝐧“
Das Bundeszentralamt für Steuern und das Bundesamt für Justiz warnen immer wieder vor betrügerischen E-Mails mit Zahlungsaufforderungen. Unternehmen hätten angeblich ihre Jahresabschlüsse nicht veröffentlicht und sollten jetzt an die angegebene Bankverbindung überweisen.
𝐓𝐮𝐧 𝐒𝐢𝐞 𝐞𝐬 𝐧𝐢𝐜𝐡𝐭!
𝐊𝐥𝐢𝐜𝐤𝐞𝐧 𝐒𝐢𝐞 𝐧𝐢𝐜𝐡𝐭 𝐚𝐮𝐟 𝐢𝐫𝐠𝐞𝐧𝐝𝐰𝐞𝐥𝐜𝐡𝐞 𝐋𝐢𝐧𝐤𝐬!
Ö𝐟𝐟𝐧𝐞𝐧 𝐒𝐢𝐞 𝐤𝐞𝐢𝐧𝐞 𝐀𝐧𝐡ä𝐧𝐠𝐞! 𝐀𝐮𝐜𝐡, 𝐰𝐞𝐧𝐧 𝐯𝐢𝐞𝐥 𝐃𝐫𝐮𝐜𝐤 𝐠𝐞𝐦𝐚𝐜𝐡𝐭 𝐰𝐢𝐫𝐝.
𝐑𝐢𝐜𝐡𝐭𝐢𝐠 𝐢𝐬𝐭:
Es gibt ein Bundeszentralamt für Steuern. Das Bundeszentralamt mit Hauptsitz in Bonn hat aber nichts mit der Veröffentlichung von Jahresabschlüssen zu tun.
Dafür ist nämlich das Bundesamt für Justiz zuständig. Sie bekommen tatsächlich Post von dieser Behörde aus Bonn, wenn ein Bußgeld gegen Sie wegen der (verspäteten) Veröffentlichung von Jahresabschlüssen festgesetzt wird.
Kapitalgesellschaften, insbesondere GmbHs, aber auch bestimmte Personenhandelsgesellschaften wie eine GmbH & Co. KG müssen jährlich Informationen aus ihrer Rechnungslegung fristgerecht offen- bzw. hinterlegen.
Richtig ist (leider) auch: Die Veröffentlichung im Bundesanzeiger kostet – und zwar nicht wenig! So verlangt die amtliche Publikationsplattform bis zu 2,50 Euro-Cent pro sichtbarem Zeichen, wenn Scans oder Dokumente mit gescannten Bestandteilen eingereicht werden. Allein für den Posten „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen“ ist das knapp ein Euro zusätzlich – nur für die Aufbereitung bei der Publikations-Plattform.
Wenn ein Unternehmen seinen Veröffentlichungspflichten nicht nachkommt, wird ein Bußgeld von mindestens 2.500
Euro bis zu 25.000 Euro festgesetzt – und das kann die Behörde vollstrecken lassen.
Betrüger nutzen jedoch scheinbar oft das Halbwissen über die Pflichten und die Sanktionen aus. Verbreitet sind betrügerische Zahlungsaufforderungen wegen einer Veröffentlichung im Bundesanzeiger – offenbar mit dem Absender
„Bundesamt der Justiz“, manchmal auch mit Bußgeld-Androhung.
𝐒𝐨𝐥𝐥𝐭𝐞𝐧 𝐒𝐢𝐞 𝐅𝐫𝐚𝐠𝐞𝐧 𝐳𝐮 𝐝𝐢𝐞𝐬𝐞𝐦 𝐨𝐝𝐞𝐫 𝐚𝐧𝐝𝐞𝐫𝐞𝐧 𝐓𝐡𝐞𝐦𝐞𝐧 𝐡𝐚𝐛𝐞𝐧 𝐰𝐞𝐧𝐝𝐞𝐧 𝐒𝐢𝐞 𝐒𝐢𝐜𝐡 𝐠𝐞𝐫𝐧𝐞 𝐚𝐧 𝐮𝐧𝐬.
𝐅ü𝐫 𝐈𝐧𝐟𝐨𝐫𝐦𝐚𝐭𝐢𝐨𝐧𝐞𝐧 𝐬𝐭𝐞𝐡𝐞𝐧 𝐰𝐢𝐫 𝐈𝐡𝐧𝐞𝐧 𝐠𝐞𝐫𝐧𝐞 𝐮𝐧𝐭𝐞𝐫 𝐝𝐞𝐫 𝐑𝐮𝐟𝐧𝐮𝐦𝐦𝐞𝐫 𝐳𝐮𝐫 𝐕𝐞𝐫𝐟ü𝐠𝐮𝐧𝐠: +𝟒𝟗 (𝟔𝟎𝟐𝟏) 𝟕𝟕 𝟏𝟖𝟒 𝟎
𝐊𝐨𝐧𝐭𝐚𝐤𝐭𝐢𝐞𝐫𝐞𝐧 𝐒𝐢𝐞 𝐮𝐧𝐬 𝐩𝐞𝐫 𝐄-𝐌𝐚𝐢𝐥: 𝐢𝐧𝐟𝐨@𝐚𝐮𝐥𝐛𝐚𝐜𝐡-𝐬𝐭𝐛.𝐝𝐞
𝐈𝐡𝐫𝐞 𝐉𝐀-𝐒𝐭𝐞𝐮𝐞𝐫𝐛𝐞𝐫𝐚𝐭𝐮𝐧𝐠
11/05/2026
𝐆𝐞ä𝐧𝐝𝐞𝐫𝐭𝐞 𝐀𝐧𝐟𝐚𝐡𝐫𝐭 𝐳𝐮𝐫 𝐊𝐚𝐧𝐳𝐥𝐞𝐢 𝐚𝐛 𝟏𝟖.𝟎𝟓.𝟐𝟎𝟐𝟔 𝐰𝐞𝐠𝐞𝐧 𝐒𝐭𝐫𝐚ß𝐞𝐧𝐛𝐚𝐮𝐚𝐫𝐛𝐞𝐢𝐭𝐞𝐧
Aufgrund von Umbauarbeiten der Straße „Zum Schreibersgraben“ ist die direkte Anfahrt zu unserer Kanzlei über die Schweinheimer Straße ab 18.05.2026 bis voraussichtlich 16.10.2026 nicht möglich.
Die Straße „Zum Schreibersgraben“ kann nur von der Spessartstraße/Mattstraße aus befahren werden und wird daher zur Sackgasse.
Unsere Mandantenparkplätze bleiben während beider Bauabschnitte erreichbar.
Einen aktuellen Plan der Bauabschnitte finden Sie hier:
https://www.ja-steuerberater.de/anfahrt/
Sollten Sie Fragen zu diesem oder anderen Themen haben wenden Sie Sich gerne an uns. Für Informationen stehen wir Ihnen gerne unter der Rufnummer zur Verfügung:
+𝟒𝟗 (𝟔𝟎𝟐𝟏) 𝟕𝟕 𝟏𝟖𝟒 𝟎
Kontaktieren Sie uns per E-Mail: 𝐢𝐧𝐟𝐨@𝐚𝐮𝐥𝐛𝐚𝐜𝐡-𝐬𝐭𝐛.𝐝𝐞
Ihre JA-Steuerberatung