Altbayerischer Lohnsteuerhilfeverein e.V. - Alteglofsheim
Steuererklärung ? Kein Problem. Im Rahmen einer Mitgliedschaft erstelle ich Ihre Einkommensteuererklärung begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG
Im Rahmen einer Mitgliedschaft erstelle ich Ihre Einkommensteuererklärung begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG bei ausschließlich Einkünften aus :
- Nichtselbständiger Arbeit
- Arbeitslosengeld, Krankengeld
- Unterhaltsleistungen
- Renten, Pensionen
und dann auch bei Einnahmen* aus :
- Zinserträge
- Spekulationsgeschäften
- Vermietung und Verpachtung
* bis 13.000 € bei Einzelveranlagung, und bis 26.000
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Telefon
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Adresse
Alteglofsheim
93087